OLG Düsseldorf - Beschluss vom 14.02.2001
Verg 13/00
Normen:
GWB § 99 Abs. 1 § 115 Abs. 1 ;
Fundstellen:
NZBau 2002, 54

Nachprüfung einer mehrjährigen Verlängerung eines Dienstleistungsvertrages im Vergabenachprüfungsverfahren

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.02.2001 - Aktenzeichen Verg 13/00

DRsp Nr. 2006/9773

Nachprüfung einer mehrjährigen Verlängerung eines Dienstleistungsvertrages im Vergabenachprüfungsverfahren

» Die von einem öffentlichen Auftraggeber mit seinem Vertragspartner vereinbarte mehrjährige Verlängerung eines Dienstleistungsvertrags, mit der eine nach dem Ursprungsvertrag mögliche ordentliche Kündigung des Vertrags abgewendet wird und das Vertragsverhältnis bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin einvernehmlich fortgesetzt werden soll, unterliegt dem Vergaberechtsregime der §§ 97 ff. GWB. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Verlängerungsvertrag außer der Laufzeit auch den Vertragsinhalt nicht unerheblich abändert, selbst wenn diese Abänderungen nur aus einer Reduzierung des Auftragsvolumens und des Entgelts bestehen.«

Normenkette:

GWB § 99 Abs. 1 § 115 Abs. 1 ;
Fundstellen
NZBau 2002, 54