Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 29. Januar 2019 -
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die nachträgliche Anordnung der Leistung einer Sicherheit über 180.000,00 EUR in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft eines Kreditinstituts oder einer Versicherung.
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