VGH Bayern - Beschluss vom 26.10.2020
9 ZB 18.172
Normen:
BauGB § 172;
Fundstellen:
BeckRS 2020, 30472
Vorinstanzen:
VG Ansbach, vom 30.11.2017 - Vorinstanzaktenzeichen AN 3 K 16.2026

Nachträgliche Entwertung einer in Erfüllung der dem Eigentümer auferlegten Erhaltungspflicht getätigten Investition in die Denkmalsubstanz; Nachbarklage gegen die Erteilung einer Baugenehmigung für den Neubau von drei Reihenhäusern mit Carports

VGH Bayern, Beschluss vom 26.10.2020 - Aktenzeichen 9 ZB 18.172

DRsp Nr. 2020/17497

Nachträgliche Entwertung einer in Erfüllung der dem Eigentümer auferlegten Erhaltungspflicht getätigten Investition in die Denkmalsubstanz; Nachbarklage gegen die Erteilung einer Baugenehmigung für den Neubau von drei Reihenhäusern mit Carports

Tenor

I.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

III.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 12.500 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 172;

Gründe

I.