Nachträgliche Geltendmachung vorhandener, dem Kündigenden aber nicht bekannter Kündigungsgründe
BGH, Urteil vom 05.05.1958 - Aktenzeichen II ZR 245/56
DRsp Nr. 1996/15457
Nachträgliche Geltendmachung vorhandener, dem Kündigenden aber nicht bekannter Kündigungsgründe
Kündigungsgründe aus der Sphäre des Dienstverpflichteten, die im Zeitpunkt der Kündigungserklärung bereits vorhanden, dem Kündigenden aber erst später bekannt geworden sind, können in aller Regel ohne Verstoß gegen Treu und Glauben auch noch nachträglich geltend gemacht werden.