BVerwG - Urteil vom 23.05.1975
IV C 51.73
Normen:
BBauG § 125;
Fundstellen:
BayVBl 1976, 26
BRS 37 Nr. 25
Buchholz 406.11 § 125 BBauG Nr. 8
DÖV 1975, 716
VerwRspr 27, 700
ZMR 1976, 63
ZMR 1977, 223

Nachträgliche Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde zum Ausbau einer Erschließungsanlage

BVerwG, Urteil vom 23.05.1975 - Aktenzeichen IV C 51.73

DRsp Nr. 2009/19948

Nachträgliche Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde zum Ausbau einer Erschließungsanlage

Die Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde zum Ausbau einer Erschließungsanlage kann nachträglich noch im Berufungsverfahren erfolgen (Weiterführung der Rechtsprechung im Urteil vom 24. Oktober 1972 - BVerwG IV C 30.71 - Buchholz 406.11 § 132 Nr. 12).

Normenkette:

BBauG § 125;

Gründe:

I.

Die Klägerin, die Rechtsnachfolgerin des Landwirtes L G ist, wendet sich als Eigentümerin des überwiegend gärtnerisch genutzten Grundstückes Fl.Nr. 3590 der Gemarkung K gegen die Anforderung eines Erschließungsbeitrages in Höhe von 1 607,04 DM im Bescheid vom 22. Oktober 1970 für den mit Ausnahme der Gehsteige erfolgten Ausbau eines Abschnittes des S weges. Während der hiergegen erhobene Widerspruch erfolglos blieb, hob das Verwaltungsgericht Beitragsbescheid und Widerspruchsbescheid auf, weil ein Bebauungsplan nicht vorlag.