Nachweis der Kausalität einer vertraglichen Aufklärungs- oder Beratungspflichtverletzung
BGH, vom 05.07.1973 - Aktenzeichen VII ZR 12/73
DRsp Nr. 1998/2479
Nachweis der Kausalität einer vertraglichen Aufklärungs- oder Beratungspflichtverletzung
Wer eine vertragliche Aufklärungs- oder Beratungspflicht verletzt, den trifft die Beweislast dafür, daß der Schaden auch bei pflichtgemäßem Verhalten eingetreten wäre, weil sich der Geschädigte über jeden Rat oder Hinweis hinweggesetzt hätte.