Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 10.000 Euro festgesetzt.
I.
Das Landratsamt R********* erteilte dem Beigeladenen mit Bescheid vom 9. März 2021 im vereinfachten Genehmigungsverfahren (Art
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