VGH Bayern - Beschluss vom 06.12.2021
15 ZB 21.2360
Normen:
BauGB § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 3;
Vorinstanzen:
VG Regensburg, vom 26.07.2021 - Vorinstanzaktenzeichen RN 6 K 21.634

Nachweis der nachbarschutzrelevanten Unbestimmtheit einer Baugenehmigung

VGH Bayern, Beschluss vom 06.12.2021 - Aktenzeichen 15 ZB 21.2360

DRsp Nr. 2022/141

Nachweis der nachbarschutzrelevanten Unbestimmtheit einer Baugenehmigung

Tenor

I.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.

III.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 10.000 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 3;

Gründe

I.

Das Landratsamt R********* erteilte dem Beigeladenen mit Bescheid vom 9. März 2021 im vereinfachten Genehmigungsverfahren (Art 59 BayBO) eine Baugenehmigung für den Neubau einer gewerblichen Lagerhalle auf dem im Geltungsbereich einer Außenbereichssatzung gelegenen Baugrundstück (FlNr. **** der Gemarkung J*********).