Die Beschwerde des Antragstellers gegen den die Bewilligung von Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen - 4. Kammer - vom 8. April 2021 wird verworfen.
Der Antragsteller trägt die gerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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