Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.
Die zulässige Beschwerde des Antragstellers, über die der Senat gemäß §
Das Verwaltungsgericht hat den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der vom Antragsteller erhobenen Klage gegen den Besitzeinweisungsbeschluss vom 14. Juni 2021 zu Recht abgelehnt, weil die nach §
I. Der angegriffene Besitzeinweisungsbeschluss erweist sich nach der im Eilverfahren allein gebotenen summarischen Prüfung als offensichtlich rechtmäßig.
1. Das Verwaltungsgericht ist jedenfalls im Ergebnis zu Recht davon ausgegangen, dass der Besitzeinweisungsbeschluss vom 14. Juni 2021 hinreichend bestimmt im Sinne des §
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