OVG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 30.07.2014
7 A 2137/13
Normen:
BauGB § 35 Abs. 2; BauGB § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 3; BauO NRW § 4 Abs. 1 Nr. 1 Hs. 1; GG Art. 14;
Vorinstanzen:
VG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 3283/11

Nachweis einer Verletzung nachbarschutzrechtlicher Grundsätze durch die Erteilung einer Baugenehmigung für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Keller

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.07.2014 - Aktenzeichen 7 A 2137/13

DRsp Nr. 2014/12447

Nachweis einer Verletzung nachbarschutzrechtlicher Grundsätze durch die Erteilung einer Baugenehmigung für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Keller

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 7.500,00 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 35 Abs. 2; BauGB § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 3; BauO NRW § 4 Abs. 1 Nr. 1 Hs. 1; GG Art. 14;

Gründe

Der Zulassungsantrag hat keinen Erfolg.