Neueste Rechtsprechung

Zu § 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/BAuftraggeber darf Mängelbürgschaft nicht (mehr) zurückhalten, wenn Mängelansprüche verjährt sind

BGH, Urt. v. 09.07.2015 - VII ZR 5/15 IBR 2015, 485

I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,

ob der Auftraggeber eine als Sicherheit für Mängelansprüche erhaltene Bürgschaft nach Ablauf der zweijährigen Sicherungszeit zurückhalten darf, wenn die Mängelansprüche verjährt sind und der Auftragnehmer die Einrede der Verjährung erhebt.

II. Das Urteil hat folgenden Leitsatz:

17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B 2002 ist dahingehend auszulegen, dass der Auftraggeber eine als Sicherheit für Mängelansprüche erhaltene Bürgschaft nach Ablauf der zweijährigen Sicherungszeit nicht (mehr) zurückhalten darf, wenn diese Mängelansprüche verjährt sind und der Auftragnehmer die Einrede der Verjährung erhebt."

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe: