LG Potsdam, vom 29.11.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 51 O 89/00
Nichtbeachtung der von einer Partei hinsichtlich der Kontroll- und Rügepflicht gem. § 381 Abs. 2, § 377 HGB vorgetragenen Argumente durch das Instanzgericht
OLG Brandenburg, Urteil vom 04.07.2001 - Aktenzeichen 4 U 10/01
DRsp Nr. 2002/13916
Nichtbeachtung der von einer Partei hinsichtlich der Kontroll- und Rügepflicht gem. § 381 Abs. 2, § 377HGB vorgetragenen Argumente durch das Instanzgericht
Läßt die Entscheidung des Landgerichts nicht erkennen, ob es den Vortrag der Beklagten, sie habe die von der Klägerin angelieferten Fenster sowohl auf der Baustelle, als auch nach der Montage selbst auf Fehler kontrolliert, zur Kenntnis genommen und bei der Entscheidung berücksichtigt hat, so liegt eine Verletzung des rechtlichen Gehörs und damit ein wesentlicher Verfahrensmangel vor.