VGH Bayern - Beschluss vom 30.03.2015
2 ZB 13.1962
Normen:
BauGB § 34 Abs. 1 S. 1; BauGB § 34 Abs. 3a S. 1 Nr. 1;

Nichteinfügen eines Bauvorhabens in die nähere Umgebung hinsichtlich des Kriteriums der überbaubaren Grundstücksfläche

VGH Bayern, Beschluss vom 30.03.2015 - Aktenzeichen 2 ZB 13.1962

DRsp Nr. 2015/7189

Nichteinfügen eines Bauvorhabens in die nähere Umgebung hinsichtlich des Kriteriums der überbaubaren Grundstücksfläche

1. Die Festsetzung lediglich einer Baulinie oder Baugrenze kann für die Anwendbarkeit des damaligen § 30 BBauG ausreichen. Erforderlich ist dafür aber, dass nach dem Willen des Planungsträgers die beschränkte Festsetzung als eine erschöpfende gewollt ist. Insoweit wäre eine ergänzende Anwendung des § 34 BBauG ausgeschlossen. Bei übergeleiteten Plänen kann dies jedoch anders sein, zumal dann, wenn sie zu einer Zeit erlassen worden sind, in der die von ihnen erfassten Vorhaben nach anderen Vorschriften weitergehenden planungsrechtlichen Anforderungen unterlagen. Daraus kann je nach der Lage des Einzelfalls zu schließen sein, dass der Plan nicht als eine erschöpfende Regelung gedacht war und dementsprechend nur als einfacher Bebauungsplan gewertet werden kann, der auch insoweit einer Ergänzung bedarf.