Die Beteiligten zu 1 sind als Erben der am 10. Mai 1984 verstorbenen L. B. (im folgenden: Erblasserin) Eigentümer der unbebauten Flurstücke Nr. 4386, 4387/2, 4388 und 4389/1 in E. Sie haben die ebenfalls zum Nachlaß gehörenden Flurstücke Nr. 5288 und 5290 im Jahre 1987 veräußert; das Flurstück Nr. 5288 ist inzwischen bebaut.
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