Nichtigkeit eines Bebauungsplans mangels Realisierbarkeit der Planungsziele; [Un-] Zulässigkeit eines Märchengartens im Mischgebiet
VGH Baden-Württemberg, (Normenkontroll-) Beschluß vom 19.01.1982 - Aktenzeichen 3 S 948/81
DRsp Nr. 1996/18194
Nichtigkeit eines Bebauungsplans mangels Realisierbarkeit der Planungsziele; [Un-] Zulässigkeit eines Märchengartens im Mischgebiet
1. Ein Bebauungsplan ist nichtig, wenn das Planungsergebnis nicht geeignet ist, die Planungsabsichten zu verwirklichen.2. Ein Märchengarten ist in einem Mischgebiet nicht zulässig.