VGH Bayern - Beschluss vom 30.11.2020
24 ZB 18.1712
Normen:
VwGO § 124 Abs. 2;
Vorinstanzen:
VG Ansbach, vom 26.06.2018 - Vorinstanzaktenzeichen AN 16 K 14.1103

Nichtzulassung der Berufung wegen Nichterfüllens des Darlegungserfordernisses über das Vorliegen eines Berufungsgrundes

VGH Bayern, Beschluss vom 30.11.2020 - Aktenzeichen 24 ZB 18.1712

DRsp Nr. 2021/896

Nichtzulassung der Berufung wegen Nichterfüllens des Darlegungserfordernisses über das Vorliegen eines Berufungsgrundes

Tenor

I.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II.

Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.

III.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 17.500 € festgesetzt.

Normenkette:

VwGO § 124 Abs. 2;

Gründe

Der Antrag auf Zulassung der Berufung bleibt ohne Erfolg.