Der Antrag wird abgelehnt.
II.Der Kläger hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 4. März 2019 hat keinen Erfolg. Zulassungsgründe nach §
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