VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 27.09.2023
14 S 891/22
Normen:
BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 15; BauGB § 1a Abs. 5 S. 1; GG Art. 14; GG Art. 2 Abs. 1;

Normenkontrollantrag einer Eigentümerin des in der Gemarkung gelegenen Grundstücks gegen den Bebauungsplan Historischer Ortskern Merdingen wegen der Festsetzung einer privaten Grünfläche für eines ihrer Grundstücke im Interesse des Klimaschutzes und des Ortsbildschutzes

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.09.2023 - Aktenzeichen 14 S 891/22

DRsp Nr. 2023/15292

Normenkontrollantrag einer Eigentümerin des in der Gemarkung gelegenen Grundstücks gegen den Bebauungsplan "Historischer Ortskern Merdingen" wegen der Festsetzung einer privaten Grünfläche für eines ihrer Grundstücke im Interesse des Klimaschutzes und des Ortsbildschutzes

Zur Festsetzung von "privaten Grünflächen" (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB) in einem Bebauungsplan als "Maßnahme, die der Anpassung an den Klimawandel dient" (§ 1a Abs. 5 Satz 1 BauGB).

Tenor

Der Antrag wird abgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 15; BauGB § 1a Abs. 5 S. 1; GG Art. 14; GG Art. 2 Abs. 1;

Tatbestand

Die Antragstellerin wendet sich gegen den Bebauungsplan "Historischer Ortskern Merdingen" der Antragsgegnerin vom 23.03.2021. Sie beanstandet, dass der Plan für eines ihrer Grundstücke im Interesse des Klimaschutzes und des Ortsbildschutzes eine private Grünfläche festsetzt.