OVG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 12.11.2018
2 D 10/17.NE
Normen:
BekanntVO § 3 Abs. 1; BauGB § 142 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
BauR 2019, 786
DVBl 2019, 850
DÖV 2019, 413

Normenkontrollantrag gegen eine Satzung zur förmlichen Festsetzung eines Sanierungsgebietes Innenstadt im vereinfachten Verfahren; Berücksichtigung der berechtigten Eigentümerinteressen an einer unzureichenden Ermittlung der Belange; Erfüllung der Anforderungen des § 3 Abs. 1 BekanntVO

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12.11.2018 - Aktenzeichen 2 D 10/17.NE

DRsp Nr. 2019/3324

Normenkontrollantrag gegen eine Satzung zur förmlichen Festsetzung eines Sanierungsgebietes "Innenstadt" im vereinfachten Verfahren; Berücksichtigung der berechtigten Eigentümerinteressen an einer unzureichenden Ermittlung der Belange; Erfüllung der Anforderungen des § 3 Abs. 1 BekanntVO

1. Die Erfüllung der Anforderungen des § 3 Abs. 1 BekanntVO setzt zumindest voraus, dass die bekannt gemachte Satzung mit der beschlossenen und ausgefertigten identisch ist. Dies ist nicht der Fall, wenn die vom Rat beschlossene Satzung keinen Übersichtsplan zur Kennzeichnung des Plangebietes enthält, während dies in der veröffentlichen Fassung der Fall ist.