Normenkontrollantrag gegen eine Satzung zur förmlichen Festsetzung eines Sanierungsgebietes Innenstadt im vereinfachten Verfahren; Berücksichtigung der berechtigten Eigentümerinteressen an einer unzureichenden Ermittlung der Belange; Erfüllung der Anforderungen des § 3 Abs. 1 BekanntVO
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12.11.2018 - Aktenzeichen 2 D 10/17.NE
DRsp Nr. 2019/3324
Normenkontrollantrag gegen eine Satzung zur förmlichen Festsetzung eines Sanierungsgebietes "Innenstadt" im vereinfachten Verfahren; Berücksichtigung der berechtigten Eigentümerinteressen an einer unzureichenden Ermittlung der Belange; Erfüllung der Anforderungen des § 3 Abs. 1 BekanntVO
1. Die Erfüllung der Anforderungen des § 3 Abs. 1 BekanntVO setzt zumindest voraus, dass die bekannt gemachte Satzung mit der beschlossenen und ausgefertigten identisch ist. Dies ist nicht der Fall, wenn die vom Rat beschlossene Satzung keinen Übersichtsplan zur Kennzeichnung des Plangebietes enthält, während dies in der veröffentlichen Fassung der Fall ist.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Erfolg in Baustreitigkeiten" abrufen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.