OVG Saarland - Urteil vom 18.05.2006
2 N 3/05
Normen:
VwGO § 47 Abs. 5 Satz 2 ; ROG § 4 Abs. 1 ; BauGB § 2 Abs. 2 ; BauGB § 35 Abs. 3 Satz 3 ;
Fundstellen:
NVwZ-RR 2006, 771

Normenkontrollantrag gegen Festlegung von Windenergievorranggebieten im Landesentwicklungsplan

OVG Saarland, Urteil vom 18.05.2006 - Aktenzeichen 2 N 3/05

DRsp Nr. 2008/2793

Normenkontrollantrag gegen Festlegung von Windenergievorranggebieten im Landesentwicklungsplan

»1. Zum Kreis der "Rechtsvorschriften", die nach § 47 Abs. 5 Satz 2 VwGO für "unwirksam" erklärt werden können, gehören neben Satzungen und Rechtsverordnungen auch nicht förmlich als Norm erlassene, aber abstrakt-generell mit Außenwirksamkeitsanspruch versehene "Regelungen" wie beispielsweise Zielvorgaben (§ 3 Nr. 2 ROG) in Raumordnungs- und Landesentwicklungsplänen, hier die Festlegung von Vorranggebieten für die Nutzung der Windenergie, die anders als die lediglich Maßgaben für nachfolgende Ermessens- und Abwägungsentscheidungen enthaltenden Grundsätze der Raumordnung (§ 3 Nr. 3 ROG) nach § 4 Abs. 1 ROG von öffentlichen Stellen bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu beachten sind, daher "Letztentscheidungscharakter" haben und nicht im Wege (späterer) Abwägung von Planungsträgern überwunden werden können (§ 1 Abs. 4 BauGB).