Normenkontrollantrag gegen Festlegung von Windenergievorranggebieten im Landesentwicklungsplan
OVG Saarland, Urteil vom 18.05.2006 - Aktenzeichen 2 N 3/05
DRsp Nr. 2008/2793
Normenkontrollantrag gegen Festlegung von Windenergievorranggebieten im Landesentwicklungsplan
»1. Zum Kreis der "Rechtsvorschriften", die nach § 47 Abs. 5 Satz 2 VwGO für "unwirksam" erklärt werden können, gehören neben Satzungen und Rechtsverordnungen auch nicht förmlich als Norm erlassene, aber abstrakt-generell mit Außenwirksamkeitsanspruch versehene "Regelungen" wie beispielsweise Zielvorgaben (§ 3 Nr. 2 ROG) in Raumordnungs- und Landesentwicklungsplänen, hier die Festlegung von Vorranggebieten für die Nutzung der Windenergie, die anders als die lediglich Maßgaben für nachfolgende Ermessens- und Abwägungsentscheidungen enthaltenden Grundsätze der Raumordnung (§ 3 Nr. 3ROG) nach § 4 Abs. 1ROG von öffentlichen Stellen bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu beachten sind, daher "Letztentscheidungscharakter" haben und nicht im Wege (späterer) Abwägung von Planungsträgern überwunden werden können (§ 1 Abs. 4BauGB).
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Erfolg in Baustreitigkeiten" abrufen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.