OVG Saarland, Urteil vom 22.11.2007 - Aktenzeichen 2 N 7/06
DRsp Nr. 2008/4180
Normenkontrolle gegen Bebauungsplan
»1. Das in § 1 Abs. 6BauGB 1998 (§ 1 Abs. 7BauGB 2004) normierte Abwägungsgebot vermittelt auch den Eigentümern von in der Nachbarschaft des Plangebietes gelegenen Grundstücken eine Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan hinsichtlich planbedingter Beeinträchtigungen, die in adäquat kausalem Zusammenhang mit der Planung stehen und die mehr als nur geringfügig sind. Dazu gehört gegebenenfalls auch die Besorgnis des Eigentümers eines außerhalb des Plangebiets gelegenen, störträchtig genutzten Grundstücks, hier eines Unternehmens der Stahlindustrie, bei Verwirklichung einer Planung mit Schutzauflagen zugunsten der durch den Bebauungsplan zugelassenen Nutzungen belegt zu werden. Auch darin liegt ein in der Abwägung durch die Gemeinde grundsätzlich zu berücksichtigendes "Verschonungsinteresse".
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