OVG Saarland - Urteil vom 22.11.2007
2 N 7/06
Normen:
BauGB (1998) § 1 Abs. 6 ;
Fundstellen:
BRS 71 Nr. 37

Normenkontrolle gegen Bebauungsplan

OVG Saarland, Urteil vom 22.11.2007 - Aktenzeichen 2 N 7/06

DRsp Nr. 2008/4180

Normenkontrolle gegen Bebauungsplan

»1. Das in § 1 Abs. 6 BauGB 1998 (§ 1 Abs. 7 BauGB 2004) normierte Abwägungsgebot vermittelt auch den Eigentümern von in der Nachbarschaft des Plangebietes gelegenen Grundstücken eine Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan hinsichtlich planbedingter Beeinträchtigungen, die in adäquat kausalem Zusammenhang mit der Planung stehen und die mehr als nur geringfügig sind. Dazu gehört gegebenenfalls auch die Besorgnis des Eigentümers eines außerhalb des Plangebiets gelegenen, störträchtig genutzten Grundstücks, hier eines Unternehmens der Stahlindustrie, bei Verwirklichung einer Planung mit Schutzauflagen zugunsten der durch den Bebauungsplan zugelassenen Nutzungen belegt zu werden. Auch darin liegt ein in der Abwägung durch die Gemeinde grundsätzlich zu berücksichtigendes "Verschonungsinteresse".