Der Bebauungsplan "K**********", 7. Änderung, in der Planfassung vom 10. Oktober 2019, bekannt gemacht am 8. November 2019, ist unwirksam.
II.Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
III.Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
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