VG Köln, vom 08.02.1983 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 73/82
OVG Nordrhein-Westfalen, vom 29.08.1984 - Vorinstanzaktenzeichen 7 A 2012/83
Notwendiger Inhalt einer Erhaltungssatzung; Abgrenzung von Baurech zum Denkmalschutz
BVerwG, vom 03.07.1987 - Aktenzeichen 4 C 26.85
DRsp Nr. 1992/5414
Notwendiger Inhalt einer Erhaltungssatzung; Abgrenzung von Baurech zum Denkmalschutz
1. Inhalt einer Erhaltungssatzung nach § 39h Abs. 1 BBauG (§ 172 Abs. 1BauGB) ist außer der Bezeichnung des Erhaltungsgebiets die Angabe, welche der in den Absätzen 3 und 4 des BBauGB § 39h bezeichneten Gründe auf das festgelegte Gebiet zutreffen. Gründe für die Versagung der Genehmigung im Verfahren nach § 39h Abs. 5 BBauG hat die Gemeinde nicht zu regeln.2. Zur Abgrenzung der Erhaltung baulicher Anlagen aus städtebaulichen Gründen vom Denkmalschutz.