Das Verfahren wird eingestellt.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 22. Juli 2014 -
Die Beklagte und die Beigeladenen zu 1 und zu 2 tragen je ein Drittel der Gerichtskosten und je ein Drittel der außergerichtlichen Kosten der Kläger in beiden Rechtszügen sowie ihre außergerichtlichen Kosten jeweils selbst.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 7.500,- EUR festgesetzt.
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