BGH - Versäumnisurteil vom 06.06.2013
VII ZR 355/12
Normen:
BGB § 441 Abs. 3; BGB § 631 Abs. 2; BGB § 638 Abs. 3 S. 2;
Fundstellen:
DAR 2013, 576
DAR 2014, 110
MDR 2013, 8
MDR 2013, 960
NJW 2013, 3022
NJW 2013, 8
NZBau 2013, 6
NZM 2013, 696
VersR 2014, 472
ZfBR 2013, 657
Vorinstanzen:
AG Berlin-Wedding, vom 18.08.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 17 C 433/10
LG Berlin, vom 27.04.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 50 S 53/11

Notwendigkeit einer Fristsetzung zur Nacherfüllung wegen unzureichender Schneebeseitigung oder Glättebeseitigung für die Minderung der Vergütung

BGH, Versäumnisurteil vom 06.06.2013 - Aktenzeichen VII ZR 355/12

DRsp Nr. 2013/17647

Notwendigkeit einer Fristsetzung zur Nacherfüllung wegen unzureichender Schneebeseitigung oder Glättebeseitigung für die Minderung der Vergütung

a) Verpflichtet sich der Unternehmer, eine bestimmte Fläche von Schnee- und Eisglätte freizuhalten, ist Werkvertragsrecht anwendbar.b) Eine solche Leistung ist grundsätzlich nicht abnahmebedürftig, so dass es gerechtfertigt ist, das Mängelrecht der §§ 634 ff. BGB anzuwenden, wenn der Unternehmer die Leistung in Erfüllung seiner gesamten Verbindlichkeit erbracht hat.BGB § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 Bg, Cf c) Eine Formularbestimmung, wonach der Vertragspartner des Verwenders diesem eine Frist zur Nacherfüllung setzen muss, auch wenn eine Fristsetzung gemäß § 323 Abs. 2, § 326 Abs. 5, § 636 BGB entbehrlich ist, benachteiligt den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen, weil sie von wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung abweicht.

Tenor

Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil der 50. Zivilkammer des Landgerichts Berlin vom 27. April 2012 aufgehoben.

Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Normenkette:

BGB § 441 Abs. 3; BGB § 631 Abs. 2; BGB § 638 Abs. 3 S. 2;

Tatbestand