Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 10.000 € festgesetzt.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.
Das Zulassungsvorbringen führt nicht zu den geltend gemachten ernstlichen Zweifeln an der Urteilsrichtigkeit (§
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