Die Kläger begehren von der Beklagten die Rückzahlung von Geldleistungen in Höhe von 7.163,00 EUR, die sie im Zusammenhang mit der Baulanderschließung im Bereich des Bebauungsplans xxx der Stadt xxx, in Kraft seit 8.8.1997, an die Beklagte erbracht haben.
Die Kläger haben durch notariellen Kaufvertrag vom 28.07.1999 von der Stadt xxx das im Geltungsbereich des Bebauungsplans liegende Baugrundstuck FlstNr. xxx, xxx, zu einem Kaufpreis von xxx DM erworben. Unter Ziff. 1 des Kaufvertrages heißt es u.a.:
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|