VG Stuttgart - Urteil vom 08.11.2007
2 K 2708/07
Normen:
BauGB § 124 ;

Öffentlich-rechtlicher Vertrag; Erstattungsanspruch; Erschließungsbeitrag: Rückerstattungsanspruch; Erschließungsvertrag; Dritter als Erschließungsträger; Kommunale Eigengesellschaft; Angemessenheit der Leistungen

VG Stuttgart, Urteil vom 08.11.2007 - Aktenzeichen 2 K 2708/07

DRsp Nr. 2008/13337

Öffentlich-rechtlicher Vertrag; Erstattungsanspruch; Erschließungsbeitrag: Rückerstattungsanspruch; Erschließungsvertrag; Dritter als Erschließungsträger; Kommunale Eigengesellschaft; Angemessenheit der Leistungen

»Eine Gemeinde kann gemäß § 124 Abs. 1 BauGB die Baulanderschließung durch Vertrag auf ihre eigene Wohnungsbaugesellschaft als Erschließungsträger übertragen.«

Normenkette:

BauGB § 124 ;

Tatbestand:

Die Kläger begehren von der Beklagten die Rückzahlung von Geldleistungen in Höhe von 7.163,00 EUR, die sie im Zusammenhang mit der Baulanderschließung im Bereich des Bebauungsplans xxx der Stadt xxx, in Kraft seit 8.8.1997, an die Beklagte erbracht haben.

Die Kläger haben durch notariellen Kaufvertrag vom 28.07.1999 von der Stadt xxx das im Geltungsbereich des Bebauungsplans liegende Baugrundstuck FlstNr. xxx, xxx, zu einem Kaufpreis von xxx DM erworben. Unter Ziff. 1 des Kaufvertrages heißt es u.a.: