Offenkundiger Ausschluss einer subjektiv-rechtlichen Betroffenheit der Gemeinde durch einen bergrechtlichen Planfeststellungsbeschluss für einen obligatorischen Rahmenbetriebsplan; Verfassungsrechtlicher Schutz des gemeindlichen Eigentums im Rahmen der Gewährleistung der kommunalen Selbstverwaltung; Gemeindliches Eigentum als Gegenstand und Grundlage kommunaler Betätigung im Einzelfall
OVG Saarland, Urteil vom 20.06.2023 - Aktenzeichen 2 C 251/21
DRsp Nr. 2023/9462
Offenkundiger Ausschluss einer subjektiv-rechtlichen Betroffenheit der Gemeinde durch einen bergrechtlichen Planfeststellungsbeschluss für einen obligatorischen Rahmenbetriebsplan; Verfassungsrechtlicher Schutz des gemeindlichen Eigentums im Rahmen der Gewährleistung der kommunalen Selbstverwaltung; Gemeindliches Eigentum als Gegenstand und Grundlage kommunaler Betätigung im Einzelfall
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