OLG Bamberg vom 16.06.1994
4 W 44/94
Normen:
ZPO §§ 485 ff.;
Fundstellen:
NJW-RR 1995, 893

OLG Bamberg - 16.06.1994 (4 W 44/94) - DRsp Nr. 1996/16583

OLG Bamberg, vom 16.06.1994 - Aktenzeichen 4 W 44/94

DRsp Nr. 1996/16583

Eine Eignung des selbständigen Beweisverfahrens zur Prozeßvermeidung fehlt erst dann, wenn die beantragte Beweiserhebung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt eines Rechtsstreits zugeordnet werden kann, etwa wenn kein Rechtsverhältnis und kein möglicher Prozeßgegner ersichtlich sind.

Normenkette:

ZPO §§ 485 ff.;

Hinweise:

Allgemeine Voraussetzung ist demgemäß, daß ein anspruchsbegründender oder anspruchsvernichtender Umstand mit Hilfe eines Sachverständigen festgestellt werden soll (Cuypers, NJW 1994, 1985, 1986). Auch die erklärte fehlende Gütebereitschaft des Antragsgegners steht dem Rechtsschutzinteresse nicht entgegen (OLG Oldenburg, BauR 1995, 132).

Fundstellen
NJW-RR 1995, 893