Die Klägerin verlangt vom Beklagten Schadensersatz wegen einer Amtspflichtverletzung. Der Beklagte - ist im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für den Ausbau der Eisenbahnstrecke B - H, Streckenabschnitt F - B als Träger öffentlicher Belange angehört worden und soll hierbei falsche bzw. unvollständige Angaben zur Gesamtverkehrsplanung in diesem Bereich, und zwar zur Option auf zwei zusätzliche Gleise für den Ausbau einer S-Bahn-Strecke, gemacht haben.
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