Die zulässige, insbesondere form- und fristgerecht eingelegte und begründete Berufung des Beklagten hat in der Sache teilweise Erfolg.
I.
Der Klägerin stehen für die von ihr ausgeführten Arbeiten im Zusammenhang der Errichtung des Mehrfamilienwohnhauses des Beklagten nicht die vom Landgericht zugesprochenen DM 31.134,43, sondern lediglich DM 21.683,29 zu.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|