OLG Düsseldorf - 02.05.1995 (22 W 16/95) - DRsp Nr. 1996/16697
OLG Düsseldorf, vom 02.05.1995 - Aktenzeichen 22 W 16/95
DRsp Nr. 1996/16697
Der Ausdehnung eines selbständigen Beweisverfahrens, durch welches Mängel einer Werkleistung festgestellt werden sollen, auf einen weiteren Antragsgegner steht nicht entgegen, daß dieser bereits Werklohnklage vor einem anderen Gericht erhoben hat.