Erledigt der Architekt für seinen Auftraggeber den gesamten Zahlungsverkehr und bezahlt dabei auch seine eigenen an diesen gerichteten Rechnungen, muß er gegenüber der Klage des Auftraggebers aus ungerechtfertigter Bereicherung darlegen und beweisen, daß seine Forderung berechtigt war (OLG Köln, BauR 1995, 583).
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|