OLG Düsseldorf vom 07.09.1993
20 U 216/92
Normen:
HOAI § 8 ;
Fundstellen:
BauR 1994, 272
MDR 1994, 276
OLGReport-Düsseldorf 1994, 33

OLG Düsseldorf - 07.09.1993 (20 U 216/92) - DRsp Nr. 1998/2557

OLG Düsseldorf, vom 07.09.1993 - Aktenzeichen 20 U 216/92

DRsp Nr. 1998/2557

Die nach Vertragsbeendigung erhobene Klage des Auftraggebers gegen den Architekten auf Rückzahlung geleisteter Abschlagszahlung ist begründet, wenn der Architekt nicht darlegt, daß ihm ein fälliger Honoraranspruch in entsprechender Höhe zusteht. Es muß eine prüffähige Schlußrechnung überreicht worden sein.

Normenkette:

HOAI § 8 ;

Hinweise:

Erledigt der Architekt für seinen Auftraggeber den gesamten Zahlungsverkehr und bezahlt dabei auch seine eigenen an diesen gerichteten Rechnungen, muß er gegenüber der Klage des Auftraggebers aus ungerechtfertigter Bereicherung darlegen und beweisen, daß seine Forderung berechtigt war (OLG Köln, BauR 1995, 583).

Fundstellen
BauR 1994, 272
MDR 1994, 276
OLGReport-Düsseldorf 1994, 33