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1990
Sonstige
OLG
OLG Düsseldorf
OLG Düsseldorf vom 12.12.1990
3 Wx 460/90
Normen:
BGB
§
880
Abs.2, §
1154
;
Fundstellen:
DRsp I(150)311a
MDR 1991, 441
NJW-RR 1991, 685
OLGZ 1991, 129
Rpfleger 1991, 240
WM 1991, 1612
OLG Düsseldorf - 12.12.1990 (3 Wx 460/90) - DRsp Nr. 1992/7727
OLG Düsseldorf,
vom 12.12.1990
- Aktenzeichen 3 Wx 460/90
DRsp Nr. 1992/7727
»Die Teilabtretung einer Briefgrundschuld mit Rangbestimmung bedarf nicht der - konstitutiven - Grundbucheintragung.«
Normenkette:
BGB
§
880
Abs.2, §
1154
;
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