OLG Düsseldorf - 13.03.1978 (5 U 117/77) - DRsp Nr. 1998/2592
OLG Düsseldorf, vom 13.03.1978 - Aktenzeichen 5 U 117/77
DRsp Nr. 1998/2592
Bei dem Zinsanspruch nach der VOB/B ist neben dem Setzen einer Nachfrist eine besondere Mahnung nicht erforderlich. Die Wirksamkeit einer Mahnung wird durch eine Zuvielforderung nicht beeinträchtigt.