OLG Düsseldorf - 13.12.1988 (4 U 29/88) - DRsp Nr. 1996/16774
OLG Düsseldorf, vom 13.12.1988 - Aktenzeichen 4 U 29/88
DRsp Nr. 1996/16774
Holt eine inländische Import- und Vertriebsgesellschaft eigenständig ein Gutachten über die von ihren Waren ausgehende Brandgefahr ein, so ist sie verpflichtet, ihre Vertragshändler und Abnehmer über die in diesem Gutachten festgestellten Erkenntnisse (hier: Gefahr einer wahrscheinlich nicht ausreichenden Brandisolierung) zu informieren.