Hinweis zu A
Ein benachbartes Grundstück ist nicht notwendig, so aber Jochem, § 22 Rdn. 5.
Hinweis zu B
Unterschiedliche bauliche Verhältnisse können z.B. gegeben sein, wenn besondere planerische Maßnahmen erforderlich sind, wie bei unterschiedlichen Bodenverhältnissen, bei besonderen Anforderungen an die Einbindung des Bauvorhabens in die Umgebung oder durch die Verwirklichung von Sonderwünschen des Bauherren (OLG Düsseldorf, aaO.).
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