OLG Düsseldorf vom 17.03.1977
13 U 154/76
Normen:
VOB/B § 16;
Fundstellen:
MDR 1977, 754
NJW 1977, 1298

OLG Düsseldorf - 17.03.1977 (13 U 154/76) - DRsp Nr. 1998/2595

OLG Düsseldorf, vom 17.03.1977 - Aktenzeichen 13 U 154/76

DRsp Nr. 1998/2595

Die vorbehaltlose Annahme einer Schlußzahlung schließt auch Nachforderungen des Unternehmers für solche Arbeiten aus, die nicht Gegenstand des eigentlichen Bauvertrages waren, dem Unternehmer aber nachträglich in Auftrag gegeben worden sind und mit dem Bauvertrag in engem Zusammenhang stehen. Die Erstellung von Bewehrungsplänen kann der Auftraggeber vom Unternehmer als Nachtrags- oder Zusatzauftrag verlangen; eine dafür dem Unternehmer zustehende Vergütung ist in die Schlußrechnung für die gesamte Bauleistung miteinzubeziehen.

Normenkette:

VOB/B § 16;

Hinweise:

So bereits OLG Düsseldorf, BauR 1973, 386, sowie OLG Frankfurt/M., BauR 1985, 416, bezüglich Zusatz- und Nachtragsaufträgen

Fundstellen
MDR 1977, 754
NJW 1977, 1298