OLG Düsseldorf - 19.08.1987 (19 U 92/86) - DRsp Nr. 1998/2570
OLG Düsseldorf, vom 19.08.1987 - Aktenzeichen 19 U 92/86
DRsp Nr. 1998/2570
Die Klausel, nach deren Inhalt Ansprüche gegen den Bauherrn in 6 Monaten verjähren, verstößt auch unter Kaufleuten jedenfalls dann gegen § 9AGBG, wenn der Bauherr es für seine eigenen Ansprüche bei der Verjährungsregelung des BGB beläßt.