OLG Düsseldorf - 24.11.1977 (13 U 138/76) - DRsp Nr. 1998/2593
OLG Düsseldorf, vom 24.11.1977 - Aktenzeichen 13 U 138/76
DRsp Nr. 1998/2593
Leistet der Bauherr nach Erhalt der Schlußrechnung über die bereits gezahlten Abschlagszahlungen hinaus keine weiteren Zahlungen und erhebt der Bauunternehmer daraufhin Klage in Höhe der sich aus dieser Schlußrechnung ergebenden Restwerklohnforderung, so steht der begründete Klageabweisungsantrag des Bauherrn einer Schlußzahlung i.S. des § 16 Nr. 2 Abs. 2 VOB/B (1952) gleich, da er dadurch zweifelsfrei zum Ausdruck gebracht hat, daß er keine weiteren Zahlungen mehr leisten werde.