OLG Düsseldorf - 30.01.1990 (23 U 136/89) - DRsp Nr. 1998/2567
OLG Düsseldorf, vom 30.01.1990 - Aktenzeichen 23 U 136/89
DRsp Nr. 1998/2567
Der Auftraggeber eines VOB-Vertrages ist gehalten, seine Einwendungen gegen die vom Auftragnehmer seiner Schlußrechnung zugrunde gelegten Abrechnungsvorschriften und das darauf beruhende Aufmaß innerhalb der in § 16 Nr. 1 Satz 1 VOB/B vorgesehenen Prüfungsfrist von 2 Monaten vorzubringen, da er anderenfalls diese Einwendungen verwirkt.
Normenkette:
VOB/B § 16;
Hinweise:
Zu Recht zweifelnd Heiermann/Riedl/Rusam, Rdn. 63.