Hinweis zu A
Es besteht kein Rechtsanspruch auf gemeinsame Feststellungen. Kommt der Vertragsgegner dem einseitigen Verlangen auf gemeinsame Feststellungen nicht nach, kann er sich jedoch wegen einer positiven Vertragsverletzung schadensersatzpflichtig machen.
Hinweis zu B
Insbesondere stellt die Verpflichtung zur Vorlage von Stundenlohnzetteln keine Bedingung für die Vergütungspflicht dar, da sich aus § 15 Nr. 5 VOB/B ergibt, daß der Werkunternehmer bei nicht rechtzeitiger Vorlage der Stundenlohnzettel gleichwohl eine Vergütung verlangen kann: OLG Köln, BauR 1996, 725, 726 = NJW-RR 1997, 150. Die Anzeigepflicht ist eine vertragliche Nebenpflicht. Bei Verletzung kommen Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung in Betracht (so Nicklisch/Weick, Rdn. 24, Heiermann/Riedl/Rusam, Rdn. 26; aA.: Ingenstau/Korbion, Rdn. 36: Entsprechende Anwendung des § 15 Nr. 5 VOB/B).
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|