OLG Düsseldorf - 30.11.1988 (19 U 16/88) - DRsp Nr. 1996/16775
OLG Düsseldorf, vom 30.11.1988 - Aktenzeichen 19 U 16/88
DRsp Nr. 1996/16775
Haben die Parteien die pauschalierte Leistung durch Angaben im Leistungsverzeichnis näher bestimmt, so werden später geforderte Zusatzarbeiten von dem Pauschalpreis nicht erfaßt.