Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen einer fahrlässigen Ordnungswidrigkeit gemäß §§ 2 Abs. 1, 9 Abs. 1 Nr. 1 der Baumschutzsatzung der Stadt Krefeld zu einer Geldbuße von 10.000 DM verurteilt. Seine hiergegen gerichtete Rechtsbeschwerde, mit der er die Verletzung sachlichen und formellen Rechts rügt, hat keinen Erfolg. Sie führt lediglich zu der aus dem Tenor ersichtlichen Änderung des Schuldspruchs.
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