OLG Düsseldorf - Urteil vom 18.06.1993 (22 U 293/92) - DRsp Nr. 1995/1475
OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.06.1993 - Aktenzeichen 22 U 293/92
DRsp Nr. 1995/1475
Unwirksamkeit einer formularmäßigen Schiedsgutachterklausel im Bauträgervertrag:
»1. Auch in einem Bauträgervertrag ist die formularmäßige Vereinbarung einer obligatorischen Schiedsgutachterklausel aus den vom BGH in BauR 1992, 223, 224 = NJW 1992, 432, 434 für einen Vertrag über die Lieferung eines Fertighauses angeführten Gründen gem. § 9AGBG unwirksam. 2. Eine Erläuterung der Schiedsgutachterklausel und eine Aufklärung über deren Bedeutung seitens des Notars vor Abschluß des notariellen Vertrages macht die Schiedsgutachterklausel noch nicht zu einer Individualvereinbarung i.S. des § 1 Abs. 2AGBG. Vielmehr muß der Verwender dem Partner seine trotz vorformulierter Klauseltexte vorhandene Änderungsbereitschaft hinreichend deutlich zu erkennen geben.«