OLG Düsseldorf - Urteil vom 20.07.1994 (21 U 47/94) - DRsp Nr. 1995/9224
OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.07.1994 - Aktenzeichen 21 U 47/94
DRsp Nr. 1995/9224
»1. Die vom Auftragnehmer in seinem Angebot enthaltene Klausel »Gewährleistung nach VOB« ist auch dann unwirksam, wenn beide Vertragspartner Kaufleute sind, da diese Klausel die gesetzliche Gewährleistung i.S. des § 9AGBG unangemessen verkürzt und die VOB nicht als ganzes vereinbart ist.
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