OLG Düsseldorf - Urteil vom 29.06.1999 (21 U 127/98) - DRsp Nr. 2000/1513
OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.06.1999 - Aktenzeichen 21 U 127/98
DRsp Nr. 2000/1513
Der mit der Parkettverlegung beauftragte Unternehmer kann dem Auftraggeber ein in der unzureichenden Prüfung der Trocknung des Estrichs liegendes Mitverschulden entgegenhalten, wenn der frisch verlegte Parkettboden sich infolge unzureichender Austrocknung des Estrichs aufwölbt (vgl. BGH, BauR 1999, 1032).