Die Klägerin verlangt von den Beklagten als Gesamtschuldnern die Zahlung einer Versicherungsleistung in Höhe von DM 320.425,56, hilfsweise die Freistellung von einer entsprechenden Zahlungsverpflichtung gegenüber der Streithelferin zu 1).
Die Parteien schlossen gemäß Versicherungsschein vom 25.10.1995 eine Bauwesenversicherung für Gebäudeneubauten ab (Bl. 8, 9 d. A., Allgemeine Bedingungen für die Bauwesenversicherung von Gebäudeneubauten -
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