OLG Hamburg - 04.05.1990 (1 U 130/89) - DRsp Nr. 1996/17097
OLG Hamburg, vom 04.05.1990 - Aktenzeichen 1 U 130/89
DRsp Nr. 1996/17097
Der Bürge, der eine Gewährleistungsbürgschaft für einen Bauunternehmer für die vertragsgemäße Erfüllung der Gewährleistungsverpflichtung für fertiggestellte und mängelfreie abgenommene Arbeiten übernommen hat, kann, wenn der in Bezug genommene Vertrag eine förmliche Abnahme vorsieht, nur nach einer mangelfreien förmlichen Abnahme in Anspruch genommen werden.