OLG Hamburg - 16.01.1978 (65/77) - DRsp Nr. 1998/2617
OLG Hamburg, vom 16.01.1978 - Aktenzeichen 65/77
DRsp Nr. 1998/2617
Die Berufung des Auftraggebers auf die Wirkung einer vorbehaltlos angenommenen Schlußzahlung kann ausnahmsweise gegen Treu und Glauben verstoßen, wenn der Auftraggeber auf die Geltendmachung dieser Einrede verzichtet hat.